Link zum Newsletter
Am Freitag, 18. Dezember 2020 hat der Bundesrat über weitgehende Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bis voraussichtlich zum 22. Januar 2021 entschieden. Dies hat für viele Kulturschaffende und -unternehmen existenzielle Unsicherheiten und weitere Planungsunsicherheit zur Folge.
Es ist nicht einfach, den Überblick über die aktuell gültigen Unterstützungsmassnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen von Covid-19 im Kultursektor zu behalten. Wir machen eine Übersicht, die auf der Webseite aktualisiert wird. Bund, Kantone, Gemeinden, Stiftungen und andere Organisationen haben Hilfe bereitgestellt. Zögern Sie nicht, Gesuche einzureichen, auch wenn dies etwas kompliziert erscheint. Die Unterstützung darf und soll in Anspruch genommen werden.
UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN FÜR KULTURSCHAFFENDE.
Corona-Erwerbsersatz
Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz haben direkt oder indirekt betroffene selbstständig erwerbende Kulturschaffende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, deren Erwerbstätigkeit wegen Massnahmen gegen das Coronavirus massgeblich eingeschränkt ist und die eine Lohn- oder Einkommenseinbusse erleiden. Eingaben sind über die Ausgleichskasse des Kantons Graubünden einzureichen. Weitere Informationen
Nothilfe von Suisseculture Sociale
Die Nothilfe deckt die Lücke bei den unmittelbaren Lebenshaltungskosten. Dafür wird die Differenz zwischen aktuellen Einnahmen und Ausgaben pro Monat berechnet. Die Nothilfe richtet sich an alle hauptberuflichen Kulturschaffenden, unabhängig von ihrem Arbeitsstatus als selbstständig Erwerbende oder Freischaffende (Arbeitnehmende mit befristeten, häufig wechselnden Anstellungen). Gesuche können unter www.nothilfe.suisseculturesociale.ch eingereicht werden.
Ausfallentschädigung
Kulturschaffende mit Sitz in der Schweiz, die a) aus der Absage, Verschiebung oder eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen und Projekten, b) aufgrund betrieblicher Einschränkungen infolge der behördlichen Massnahmen oder c) wenn sie z.B. aufgrund von Planungsunsicherheit keine Programmierung vornehmen konnten, einen finanziellen Schaden erlitten haben, können bei den Kantonen eine Ausfallentschädigung beantragen. Kulturunternehmen und Kulturschaffende müssen klären, wer Ausfallentschädigung für Ausfallgagen und -honorare beantragt.
Gesuche sind beim Amt für Kultur des Kantons Graubünden einzureichen. Weitere Informationen
MASSNAHMEN FÜR KULTURUNTERNEHMEN. (JURISTISCHE PERSONEN, Z.B. VEREINE & VERANSTALTER)
Ausfallentschädigung
Kulturunternehmen mit Sitz in der Schweiz, die a) aus der Absage, Verschiebung oder eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen und Projekten, b) aufgrund betrieblicher Einschränkungen infolge der behördlichen Massnahmen oder c) wenn sie z.B. aufgrund von Planungsunsicherheit keine Programmierung vornehmen konnten, einen finanziellen Schaden erlitten haben, können bei den Kantonen eine Ausfallentschädigung beantragen. Kulturunternehmen und Kulturschaffende müssen klären, wer Ausfallentschädigung für Ausfallgagen und -honorare beantragt. Gesuche sind beim Amt für Kultur des Kantons Graubünden einzureichen. Weitere Informationen
Kurzarbeitsentschädigung
Kulturunternehmen in Notlage können für ihre Mitarbeitenden in unbefristeten Anstellungen oder in unbefristeten Anstellungen auf Abruf Kurzarbeitsentschädigungen beantragen. Anträge müssen über die zuständige Arbeitslosenkasse des Kantons eingereicht werden. Weitere Informationen
Transformationsprojekte
Kulturunternehmen mit Sitz in der Schweiz können für Projekte, welche die strukturelle Neuausrichtung oder die Publikumsgewinnung zum Gegenstand haben, bei den Kantonen für sogenannte Transformationsprojekte Finanzhilfen beantragen. Anspruchsberechtigt sind auch Kulturakteure (z.B. Kulturschaffende), die sich als juristische Person zusammenschliessen und die gemäss Statuen die Kooperation gemeinsame Projekte oder die Durchführung einer Veranstaltung oder eines Festivals bezweckt. Für weitere Informationen und zur Einreichung des Gesuches wendet man sich an den Kanton, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Merkblatt
Härtefall
Unternehmen, die besonders hart von der Covid-19-Krise getroffen worden sind - beispielsweise aus der Wertschöpfungskette der Eventbranche - können eine Härtefallunterstützung beantragen. Kulturunternehmen können neben Ausfallentschädigung nur Härtefallhilfe beantragen, wenn ihre Tätigkeitsbereiche neben der Kulturtätigkeit separat abgegrenzt und geprüft werden können. Die konkrete Ausgestaltung der Härtefallhilfe liegt in der Verantwortung der Kantone. Fragen zur Abwicklung eines Gesuchs sind entsprechend an den Kanton Graubünden zu richten. Weitere Informationen
MASSNAHMEN FÜR KULTURVEREINE IMLAIENBEREICH.
Kulturvereine im Laienbereich, die in den Sparten Musik, Tanz und Theater aktiv sind (z.B. Chöre, Theatervereine, Trachtengruppen, Jodelgruppen), ein Veranstaltungsbudget unter CHF 50'000 aufweisen und wegen staatlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus kulturelle Veranstaltungen des Vereins absagen, verschieben oder eingeschränkt durchführen müssen, können bei einem der folgenden drei Dachverbände finanzielle Hilfe beantragen: Schweizer Blasmusikverband SBV (für Instrumentalmusik); Schweizerische Chorvereinigung SCV (für Singen, Jodel und Trachtenchöre); Zentralverband Schweizer Volkstheater ZSV (für Theater, Tanz oder Trachtengruppen). Weitere Informationen Veranstalter im Laienbereich mit einem Veranstaltungsbudget über CHF 50'000, die einen Schaden von mindestens CHF 10'000 erleiden wegen Absage, Verschiebung, eingeschränkter Durchführung von Veranstaltungen und Projekten oder auf andere Weise infolge der Umsetzung staatlicher Massnahmen, können Ausfallentschädigung beantragen. In diesem Fall sind Gesuche wie bei den anderen Kulturunternehmen an das Amt für Kultur des Kantons Graubünden einzureichen. Weitere Informationen
WEITERE UNTERSTÜTZUNG.
Im Kanton Graubünden wird von verschiedenen Gemeinden zusätzliche Unterstützung angeboten. Es empfiehlt sich, sich direkt bei der Verwaltung der eigenen Gemeinde nach den Möglichkeiten zu erkundigen. Auch verschiedene Stiftungen haben besondere Unterstützungsmassnahmen ausgearbeitet, hier gilt es sich für Details direkt an diese zu wenden.
Unterstützungsmassnahmen Stadt Chur
Wer hilft bei Fragen oder Problemen bei der Gesuchstellung?
Bei Fragen oder Problemen bei der Gesuchstellung gilt grundsätzlich, sich immer zuerst an die entsprechende Stelle, welche die Massnahme betreut, zu wenden. Kommt man so nicht weiter, können folgende Organisationen weiterhelfen: Berufsverbände der jeweiligen Sparte – meist unabhängig einer Mitgliedschaft. Eine gute Zusammenstellung verschiedener Organisationen findet man bei der Taskforce Culture: www.taskforceculture.ch. Kulturschaffende finden die Verbände ihrer Sparte direkt über die Webseite des Dachverbands Suisseculture: www.suisseculture.ch > Suisseculture > Mitglieder. Kulturvereine im Laienbereich wie Chöre oder Theatergruppen wenden sich an die erwähnten Dachverbände.
NUTZEN SIE BRANCHENHILFE.CH
Die Webseite www.branchenhilfe.ch, die von den Verbänden der Veranstaltungsbranche entwickelt wurde, liefert einen praktischen Überblick über die Unterstützungsmassnahmen von Bund und Kantonen mit entsprechenden Links und wie man vorgehen muss.
Und noch etwas... Wir haben Schutzmasken drucken lassen. Es gibt sie in drei Sprachvarianten:
JAU SUN CULTURA. SONO CULTURA. ICH BIN KULTUR.
Schön wäre natürlich, wenn diese Masken auch getragen würden. Wenn Sie möchten, können Sie sich in der Postremise an der Engadinstrasse 43 in Chur eine Maske abholen. Schreiben Sie uns eine Mail. Auf Wunsch können wir Ihnen die Masken auch per Post senden.
Wir wünschen Ihnen frohe Festtage in diesen herausfordernden Zeiten.
Halten Sie durch, bleiben Sie dran, machen und geniessen Sie weiterhin KULTUR! Denn wir brauchen sie/Sie. Vielen Dank für Ihr Engagement! der Vorstand NIKOLAUS SCHMID. CAROLINE MORAND. GEMEINSAM FÜR DIE KULTUR.