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ZENTRALE ANLIEGEN DER PETITION NOCH NICHT ERFÜLLT

Der Verein „Kulturkanton Graubünden“ spricht sich für eine Behandlung seiner im Februar 2017 eingereichten Petition aus.

Das zentrale Anliegen eines Konzepts, das mit einem substantiell erhöhten Budget eine umfassende Kulturförderung ermöglicht, ist noch nicht erfüllt. Deshalb fordert „Kulturkanton Graubünden“ Grossrätinnen und Grossräte auf, der Petition Folge zu leisten und diese anlässlich der Beratung des Kulturförderungskonzepts zu behandeln.

Die von über 3'800 Personen unterzeichnete Petition „Kulturkanton Graubünden“ wurde anlässlich der Debatte zur Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes im Februar 2017 eingereicht. Aus dem Initiativkomitee „Kulturkanton Graubünden“ ist unterdessen der gleichnamige Verein hervorgegangen, ein Zusammenschluss von Kulturverbänden, Kulturinstitutionen, Kulturschaffenden und Kulturinteressierten verschiedener Sparten, der sich gemeinsam für eine Stärkung der Rolle der Bündner Kultur einsetzt. Am Montag liess die grossrätliche Kommission für Bildung und Kultur (KBK) verlauten, dass eine Mehrheit der Kommission die Petition nur zur Kenntnis nehmen möchte und eine Beratung ablehnt.

„Kulturkanton Graubünden“ spricht sich für eine Behandlung aus

Zum jetzigen Zeitpunkt, da weder die Verordnung zum neuen Kulturförderungsgesetz noch das Konzept zur Förderung der Kultur vorliegen, sind wesentliche Teile der Petition noch nicht erfüllt. Anders als die Mehrheit der grossrätlichen Kommission für Bildung und Kultur (KBK) erachtet der Verein „Kulturkanton Graubünden“ daher das zentrale Anliegen der Petition, nämlich ein finanziell angemessen alimentiertes Konzept zur Förderung der Kultur, als noch nicht erfüllt. Deshalb fordert „Kulturkanton Graubünden“ Grossrätinnen und Grossräte auf, der Petition Folge zu leisten und diese anlässlich der Beratung des Kulturförderungskonzepts zu behandeln.

Die Stossrichtung stimmt

„Kulturkanton Graubünden“ begrüsst den eingeschlagenen Weg mit der Erarbeitung eines breit abgestützten Konzepts zur Förderung der Kultur, dessen Finanzierung im Rahmen der ordentlichen Budgetdebatte im Grossen Rat beraten wird. Im Budgetentwurf 2018 des Kantons finden sich erste positive Auswirkungen des neuen Kulturförderungsgesetzes. In welche Richtung die Verordnung und das Konzept zukünftig Akzente in der Kulturförderung setzen möchten, ist jedoch weiterhin völlig offen. Bis zum Vorliegen des Konzepts bleiben die Anliegen der Petition deshalb ungebrochen aktuell.

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