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AusgangslageDie Oktobersession 2024 darf rückblickend aus kulturpolitischer Sicht positiv bewertet werden. Es fand eine engagierte Debatte zum Bündner Kulturschaffen statt. Die regierungsrätliche Botschaft wurde wohlwollend aufgenommen. Jetzt geht es um die Bereitstellung der finanziellen Mittel in der Dezembersession. Zwischen dem 2. und 5. Dezember 2024 findet im Bündner Grossen Rat die Budgetberatung und -genehmigung statt. Entgegen den Gepflogenheiten der letzten Jahre sieht es danach aus, dass verschiedene Posten nicht nur diskutiert, sondern auch zur Kürzung beantragt werden. Betroffen davon wird auch das Kulturbudget sein. Warum dieses Ansinnen im Grossen Rat keine Mehrheit finden darf, möchten wir mit den nachfolgenden Zielen und Argumenten erklären.
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ZieleKeine Streichung von Kulturmitteln. Die 600‘000.- CHF für Leistungsvereinbarungen sollen ins reguläre Budget des Kantons überführt werden. Dieser Betrag soll nicht zu einer Kürzung in den 3 Mio. des Kulturbudgets aus dem Kantonalen Kulturförderungskonzept 2025-2028 führen, das in der Oktobersession bereits verabschiedet wurde. Dieser Vorschlag kommt übrigens aus der Bündner Regierung. Kulturakteurinnen und Freunde der Kultur sind eingeladen, anlässlich der Budgetdebatte – wahrscheinlich am 2. oder 3. Dezember 2024 – auf dem Balkon im Grossen Rat Präsenz zu zeigen und die Grossrätinnen und Grossräte in der Pause von unseren Anliegen zu überzeugen. Auch schon im Vorfeld darf, ja soll mit Grossrätinnen und Grossräten aus dem Bekanntenkreis das Gespräch gesucht werden.
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AusgangslageDie Oktobersession 2024 darf rückblickend aus kulturpolitischer Sicht positiv bewertet werden. Es fand eine engagierte Debatte zum Bündner Kulturschaffen statt. Die regierungsrätliche Botschaft wurde wohlwollend aufgenommen. Jetzt geht es um die Bereitstellung der finanziellen Mittel in der Dezembersession. Zwischen dem 2. und 5. Dezember 2024 findet im Bündner Grossen Rat die Budgetberatung und -genehmigung statt. Entgegen den Gepflogenheiten der letzten Jahre sieht es danach aus, dass verschiedene Posten nicht nur diskutiert, sondern auch zur Kürzung beantragt werden. Betroffen davon wird auch das Kulturbudget sein. Warum dieses Ansinnen im Grossen Rat keine Mehrheit finden darf, möchten wir mit den nachfolgenden Zielen und Argumenten erklären.
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ZieleKeine Streichung von Kulturmitteln. Die 600‘000.- CHF für Leistungsvereinbarungen sollen ins reguläre Budget des Kantons überführt werden. Dieser Betrag soll nicht zu einer Kürzung in den 3 Mio. des Kulturbudgets aus dem Kantonalen Kulturförderungskonzept 2025-2028 führen, das in der Oktobersession bereits verabschiedet wurde. Dieser Vorschlag kommt übrigens aus der Bündner Regierung. Kulturakteurinnen und Freunde der Kultur sind eingeladen, anlässlich der Budgetdebatte – wahrscheinlich am 2. oder 3. Dezember 2024 – auf dem Balkon im Grossen Rat Präsenz zu zeigen und die Grossrätinnen und Grossräte in der Pause von unseren Anliegen zu überzeugen. Auch schon im Vorfeld darf, ja soll mit Grossrätinnen und Grossräten aus dem Bekanntenkreis das Gespräch gesucht werden.
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AusgangslageDie Oktobersession 2024 darf rückblickend aus kulturpolitischer Sicht positiv bewertet werden. Es fand eine engagierte Debatte zum Bündner Kulturschaffen statt. Die regierungsrätliche Botschaft wurde wohlwollend aufgenommen. Jetzt geht es um die Bereitstellung der finanziellen Mittel in der Dezembersession. Zwischen dem 2. und 5. Dezember 2024 findet im Bündner Grossen Rat die Budgetberatung und -genehmigung statt. Entgegen den Gepflogenheiten der letzten Jahre sieht es danach aus, dass verschiedene Posten nicht nur diskutiert, sondern auch zur Kürzung beantragt werden. Betroffen davon wird auch das Kulturbudget sein. Warum dieses Ansinnen im Grossen Rat keine Mehrheit finden darf, möchten wir mit den nachfolgenden Zielen und Argumenten erklären.
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ZieleKeine Streichung von Kulturmitteln. Die 600‘000.- CHF für Leistungsvereinbarungen sollen ins reguläre Budget des Kantons überführt werden. Dieser Betrag soll nicht zu einer Kürzung in den 3 Mio. des Kulturbudgets aus dem Kantonalen Kulturförderungskonzept 2025-2028 führen, das in der Oktobersession bereits verabschiedet wurde. Dieser Vorschlag kommt übrigens aus der Bündner Regierung. Kulturakteurinnen und Freunde der Kultur sind eingeladen, anlässlich der Budgetdebatte – wahrscheinlich am 2. oder 3. Dezember 2024 – auf dem Balkon im Grossen Rat Präsenz zu zeigen und die Grossrätinnen und Grossräte in der Pause von unseren Anliegen zu überzeugen. Auch schon im Vorfeld darf, ja soll mit Grossrätinnen und Grossräten aus dem Bekanntenkreis das Gespräch gesucht werden.
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