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Grundeinkommen gemäss BAK nicht mit dem Covid-19-Gesetz vereinbar

Im Januar 2021 kündigte der Kanton Zürich an, für Zürcher Kulturschaffende bis Ende April monatlich ein Ersatzeinkommen von 3840 Franken auszurichten. Das Bundesamt für Kultur stellt nun nach juristischen Abklärungen fest, dass die Ausrichtung einer pauschalen Ausfallentschädigung nicht mit dem Covid-19-Gesetz und der Covid-19-Kulturverordnung vereinbar ist. Für ein Zürcher Modell dürfen deshalb keine Bundesgelder eingesetzt werden.


Mit bestem Dank an KULTUR LUZERN.

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