Die Schweiz ratifizierte die UNO-Behindertenrechtskonvention (2014), die ein Recht auf kulturelle Teilhabe formuliert (Art. 30). In vielen Kantonen wurde viel aufgebaut, um dieses Menschenrecht umzusetzen, nicht so im Kanton Graubünden. Der Aufbau von Kooperationen mit Organisationen und Betroffenen ist zeitintensiv und ist Voraussetzung für das wirksame Zusammenspiel. Ebenso braucht es Weiterbildung und Vernetzung von Kulturakteuren, um Erfahrungen und good practise auszutauschen sowie Sensibilisierungen zu gewährleisten. Es braucht eine Förderung, um diese neue anspruchsvolle Aufgabe aufbauen zu können und sie langfristig in den laufenden Betrieb einzugliedern. Dies kann Teil eines Diversitäts-Schwerpunktes sein.
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